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Interne Meldestelle

Sie können uns mündlich/persönlich oder schriftlich Ihren Hinweis mitteilen. Die Art der Hinweise ist in § 2 des  Hinweisgeberschutzgesetzes (HinwSchG) geregelt. Über die interne Meldestelle sind ausschließlich Hinweise zu geben über Verstöße, die a) strafbar sind, b) bußgeldbewährt sind oder c) gegen sonstige Rechtsvorschriften des Bundes oder der Länder oder der EU verstoßen.

Sollten Sie einen mündlichen oder persönlichen Kontakt wünschen, melden Sie sich bitte unter Tel. 0251 9739-122 (hier auch Terminvereinbarung). Sollten Sie schriftlich (auch anonym möglich) mit uns in Kontakt treten wollen, füllen Sie bitte unten stehendes Formular aus.

Ihre Angaben

(freiwillige Angabe, ansonsten weiter mit „Angaben zum Ereignis“)
Wie dürfen wir mit Ihnen in Kontakt treten?
(freiwillige Angabe, ansonsten weiter mit „Angaben zum Ereignis“)

Angaben zum Ereignis

(Pflichtangaben)
Bitte beschreiben Sie das Ereignis möglichst genau
Bitte erläutern Sie kurz, welches rechtliche Problem Sie bei diesem Ereignis sehen
Sollten Sie uns die Einwilligung zur Kontaktaufnahme gegeben haben, erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung auf dem von Ihnen angegebenen Kommunikationsweg. Sofern Sie den Hinweis anonym gemeldet haben, können wir Ihnen persönlich leider keine Eingangsbestätigung zukommen lassen. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass jedes gemeldete Ereignis, welches in den Bereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt, von uns bearbeitet wird.