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FAQ - Fragen & Antworten

EAE, ZUE & Co: Auf dieser Seite erklären wir wichtige Begriffe und beantworten häufig gestellte Fragen, unter anderem zu Themen wie Spenden, Ehrenamt und Mitarbeiten

Rotes Kreuz auf weißem Grund, darauf verteilt liegen bunte Puzzelteile Foto: Andre Zelck/ DRK-Service GmbH

Erstaufnahmeeinrichtung, Zentrale Unterbringungseinrichtung, Notunterkunft - was bedeutet das eigentlich?

Die verschiedenen Einrichtungstypen kennzeichnen die unterschiedlichen Stationen, welche Asylbewerber im Regelfall nach ihrer Ankunft in Deutschland wie folgt durchlaufen sollten.

Die erste Station ist die sogenannte Landeserstaufnahme NRW (LEA) in Bochum. Hier kommen die Menschen an und werden registriert. Von dort aus geht es in der Regel in die Erstaufnahmeeinrichtung (EAE). Hier bleiben die Geflüchteten idealerweise nur ein paar Tage. Während dieser Zeit findet ihre weitergehende Registrierung statt, sie werden ärztlich untersucht, erkennungsdienstlich erfasst und sie stellen ihren Asylantrag.

Sind die behördlichen Schritte in die Wege geleitet, folgt als dritte Station die Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE). Hier leben die Geflüchteten mehrere Monate. Während dieser Zeit wird über ihren Asylantrag entschieden und - bei positivem Bescheid - festgelegt, welcher Kommune die Menschen anschließend zugewiesen werden.

Als vierte Station geht es für Geflüchtete mit Bleibeperspektive anschließend in eine kommunale Einrichtung. Dort erhalten sie die nötige Starthilfe für ihr künftiges Leben in Deutschland. Und sie bleiben dort so lange, bis sie eine eigene Wohnung beziehen können.

Durch die hohen Flüchtlingszahlen im Jahr 2015 ließ sich dieser idealtypische Ablauf jedoch nicht mehr aufrechterhalten. Da die Plätze in den sogenannten Regelunterkünften (EAE, ZUE und kommunale Unterkünfte) nicht mehr ausreichten, wurden Notunterkünfte geschaffen, um die Asylbewerber vor der Obdachlosigkeit zu bewahren. Dadurch änderte sich mitunter auch die Abfolge der notwendigen Formalitäten. Notunterkünfte sind nicht für eine dauerhafte Belegung vorgesehen. Die Aufenthaltsdauer variiert nach aktuellem Bedarf.

Wie finanzieren die DRK-Betreuungsdienste Westfalen-Lippe ihre Arbeit?

Getreu dem DRK-Grundsatz der Freiwilligkeit arbeiten auch wir als gemeinnützige GmbH ohne Gewinnstreben. Da wir als Betreuungsverband im Auftrag der Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalens tätig sind, werden wir von diesen - einem detaillierten Leistungskatalog gemäß - für unsere Dienstleistung bezahlt. Alles, was über diesen Leistungskatalog hinausgeht, finanzieren wir mit Hilfe von Spenden.

Wofür nutzen Sie Geldspenden?

Sämtliche Geldspenden kommen ausschließlich den Bewohner*innen unserer Flüchtlingsunterkünfte zugute! Die finanzielle Unterstützung setzen wir dort ein, wo sie am dringendsten benötigt wird, beispielsweise für die Gestaltung von Kinderspielplätzen oder für die Anschaffung von Sportequipment für unsere Gäste. Mehr zum Thema Spenden erfahren Sie hier.

Wann, wie und wo kann ich Kleiderspenden abgeben?

Das ist von Einrichtung zu Einrichtung sehr unterschiedlich. Nicht alle verfügen beispielsweise über ausreichende Lagerkapazitäten, um Kleiderspenden selbst anzunehmen und zu lagern. Sollten Sie Kleidung spenden wollen, melden Sie sich bitte im Sekretäriat in der Zentrale.

Eine große Bitte zum Wohl unserer Gäste: Bitte spenden Sie ausschließlich saubere, intakte Kleidungsstücke. Gebrauchte Unterwäsche, Socken und Strümpfe dürfen wir aus hygienischen Gründen nicht annehmen.

Haben die Einrichtungen auch Bedarf an Sachspenden?

Manchmal. Allerdings fällt der Bedarf je nach Unterkunft sehr unterschiedlich aus und variiert vom Kicker für den Gemeinschaftsraum bis hin zu Schaufel und Sandförmchen für den Kinderspielplatz. Zudem steht unseren Einrichtungen in der Regel keine Lagerkapazität zur Verfügung, sodass wir keine Sachspenden auf Vorrat annehmen können.

Wenn Sie uns eine Spende anbieten möchten, wenden Sie sich daher bitte an unsere Zentralverwaltung in Münster. Oder: an die Betreuungsleitung einer Einrichtung beziehungsweise an den zuständigen Ehrenamtskoordinierenden.

So können wir den Bedarf in den Einrichtungen ermitteln und gemeinsam die beste Lösung finden, um unseren Gästen eine Freude zu machen und Ihre Spende sinnvoll einzusetzen.

Suchen Sie aktuell Personal?

Zu unseren aktuellen Stellenausschreibungen gelangen Sie hier. Schauen Sie einfach regelmäßig nach, ob etwas Passendes für Sie dabei ist. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Ich möchte gern helfen: Kann ich ehrenamtlich mitarbeiten?

Ja, allerdings variieren die Möglichkeiten für ein freiwilliges Engagement je nach der Größe einer Einrichtung, ihrem Bedarf sowie den räumlichen und personellen Voraussetzungen vor Ort. Die Ehrenamtskoordinatorinnen und -koordinatoren unserer Flüchtlingsunterkünfte kennen den aktuellen Bedarf und können Sie individuell beraten. Sollten Sie Interesse haben, melden Sie sich gerne in unserer Zentralverwaltung

Welche Aufgaben können freiwillige Helfer*innen in Ihren Unterkünften übernehmen?

Grundsätzlich sind ehrenamtliche Angebote in den Bereichen Sport, Bildung und Begegnung möglich. Sie können beispielsweise im Deutschunterricht mitwirken, Yogakurse für Frauen anbieten oder unsere Gäste zum Training mit Ihrem Fußballverein einladen. Auch in den Kleiderkammern der Landesgemeinschaftsunterkünfte gibt es Möglichkeiten, mitzuhelfen.

Wir freuen uns über kreative Ideen und Angebote und besprechen gern mit Ihnen, ob und in welcher Form sich diese realisieren lassen. Um Missverständnissen vorzubeugen, beachten Sie jedoch bitte, dass eine enge Abstimmung mit unseren Teams in den Einrichtungen unumgänglich ist.

Ausführlichere Informationen zum Thema Helfen haben wir in der Rubrik Mitmachen zusammengestellt.

Muss ich als freiwilliger Helfer*in irgendetwas beachten?

Sie sollten eine fachliche Qualifikation für das von Ihnen angestrebte Angebot vorweisen können (zum Beispiel für den Deutschunterricht). Ebenso liegt uns am Herzen, dass Sie unseren Gästen vorurteilsfrei, mit Offenheit, Verständnis und Toleranz begegnen!

Da das ehrenamtliche Engagement in der Flüchtlingshilfe einen zum Teil engen Kontakt zu schutzbedürftigen Menschen verschiedenster Herkunft und Kulturen mit sich bringt, sind zudem bestimmte Rahmenbedingungen für eine freiwillige Mithilfe unumgänglich (etwa ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis sowie das Einhalten der Hausordnung unserer Unterkünfte). Weitere Details zu den Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für ein ehrenamtliches Engagement in unseren Einrichtungen finden Sie hier.