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Rahmenbedingungen & Voraussetzungen
Ehrenamtliches Engagement in der Flüchtlingshilfe bringt einen zum Teil engen Kontakt zu schutzbedürftigen Menschen mit sich. Daher sind bestimmte Rahmenbedingungen unumgänglich.
Durch die Nähe zu schutzbedürftigen Menschen sind gewisse Regeln für ein freiwilliges Engagement sehr wichtig.
Die Voraussetzungen für eine freiwillige Mithilfe können je nach Unterkunft geringfügig variieren. Grundsätzlich gilt aber Folgendes:
Erweitertes Führungszeugnis: Genau wie unsere hauptamtlichen Kolleginnen und Kollegen müssen auch alle freiwilligen Helfer*innen in unseren Flüchtlingsunterkünften ein solches Zeugnis vorlegen. Dieses stellt Ihr zuständiges Bürgeramt aus. Für ehrenamtliche Zwecke geschieht das grundsätzlich kostenfrei. Die hierfür notwendige Bescheinigung stellen wir Ihnen gerne aus, bevor Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen.
Unsere Helferinnen und Helfer unterzeichnen aus datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen eine Verschwiegenheitserklärung.
Wenn Sie uns innerhalb unserer Einrichtungen unterstützen, sind Sie verpflichtet, die jeweilige Hausordnung einzuhalten.
Darüber hinaus wünschen wir uns:
Fachliche Qualifikation für das von Ihnen angestrebte Angebot (z. B. Deutschunterricht).
Freiwillige Helfer*innen, die unseren Gästen vorurteilsfrei, mit Offenheit, Verständnis und Toleranz begegnen.
Für die Einbindung von sozialem Engagement sind in unseren Einrichtungen Ehrenamtskoordinatorinnen und Ehrenamtskoordinatoren verantwortlich. Sie informieren Interessierte und stehen den freiwilligen Helfer*innen mit Rat und Tat zur Seite.
Für die Einbindung von sozialem Engagement sind in unseren Einrichtungen Ehrenamtskoordinatorinnen und Ehrenamtskoordinatoren verantwortlich. Sie informieren Interessierte und stehen den freiwilligen Helfer*innen mit Rat und Tat zur Seite.
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