Städtische Übergangswohnheime
In kommunalen Gemeinschaftseinrichtungen werden in aller Regel Menschen untergebracht, die eine längerfristige Bleibeperspektive in Deutschland haben.
Unser Fokus in der täglichen Betreuungsarbeit liegt dort verstärkt auf dem Thema Integration. Im Gegensatz zu Gemeinschaftsunterkünften des Landes sind nicht die Bezirksregierungen für den Betrieb der Übergangsheime verantwortlich, sondern die Städte, in denen sich diese Wohnheime befinden. Gleichwohl stellen die Betreuungsdienstleister die Einrichtungsleitung. Aktuell sind wir im folgenden städtischen Übergangsheim tätig.